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30.12.2020

Beitragshöhe zur betrieblichen Altersvorsorge der PKS 2021

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) beträgt für 2021 monatlich 7.100,00 €. Damit beläuft sich der Arbeitgeberbeitrag für eine/n in Vollzeit beschäftigte/n Gesellen/in nach Tarifvertrag ab 01.01.2021 auf monatlich 142,00 € (= 2 % der BBG). Sollte die/der Arbeitnehmer/in zusätzlich eigene Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten, ist dieser bei der Abführung des Beitrags durch den Arbeitgeber ebenfalls anzupassen.

Die konkrete Beitragshöhe finden Sie in der Rubrik Beitrag.

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