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Wer ist die VKg mit PKS?

Das ist die Versorgungs-Anstalt der Kamin-Kehrer-Gesellen mit Pensions-Kasse des Schornstein-Feger-Hand-Werks.

Die Abkürzung dafür ist: VKg mit PKS.

 

Die VKg mit PKS ist eine besondere Kasse für Schornstein-Feger.

Sie sorgt dafür, dass Schornstein-Feger im Alter oder bei einem Not-Fall Geld bekommen.

 

Die VKg mit PKS besteht aus zwei Anstalten.

Früher gab es nur die VKg.

Sie ist eine Pflicht-Versicherung für Kamin-Kehrer-Gesellen.

Diese Versicherung hilft den Familien von verstorbenen Schornstein-Fegern mit Geld.

Seit dem 31.12.2006 darf es keine neuen Mitglieder geben.

 

Im Jahr 2002 wurde die PKS gegründet.

Die PKS ist eine Art Versicherung für Arbeit-Nehmer.

Sie gehört zur VKg mit PKS, kann aber auch allein handeln.

Dann heißt sie nur PKS.

 

Die PKS bietet an:

  • Alters-Versorgung
  • Berufs-Unfähigkeits-Versorgung oder Erwerbs-Unfähigkeits-Versorgung
  • Hinterbliebenen-Versorgung
  • freiwillige Leistungen

 

Die Geschäfte der VKg mit PKS führt die Bayerische Versorgungs-Kammer.

Die Bayerische Versorgungs-Kammer ist eine Behörde.

Sie gehört dem Freistaat Bayern.

Sie hat insgesamt 12 Alters-Versorgungs-Einrichtungen.

Sie ist die größte Alters-Versorgungs-Gruppe in Deutschland.

Sie hat über 2 Millionen Versicherte und Leistungs-Empfänger.

 

Woher kommt das Geld für die PKS?

Die Arbeit-Geber zahlen ihre Beiträge in einen Topf ein.

Aus dem Topf und aus dem Geld von Vermögens-Anlagen bezahlt die PKS die Leistungen.

Die PKS bekommt kein Geld vom Staat.

Das bedeutet: Es gibt keine staatlichen Zuschüsse.

 

Wer ist bei der PKS versichert?

Die Arbeit-Geber sind Mitglied bei der PKS.

Die Versicherten sind bei dem Betrieb angestellt. Sie sind Arbeit-Nehmer.

Zwischen Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer gilt ein Tarif-Vertrag.

Der Tarif-Vertrag sagt: Die Arbeit-Geber müssen Beiträge an die PKS bezahlen.

 

Manchmal können die Versicherten nicht dauernd bei einem Betrieb arbeiten.

Darum zahlen sie nicht regelmäßig Beiträge.

Diese Personen können sich selbst schützen:

Sie zahlen freiwillig für die Versicherung weiter.

So bekommen sie später mehr Rente.

Das heißt: Weiter-Versicherung.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei der PKS abzuschließen.

 

Diese Personen können sich freiwillig versichern:

Versicherte, die nicht mehr als Schornstein-Feger arbeiten oder kein Geld mehr bekommen.

 

Wieviel Rente bekommen die Versicherten?

Es kommt darauf an, wieviel Geld sie an die Versicherung gezahlt haben.

 

Welche Leistungen gibt es bei der PKS?

 

  1.    Alters-Ruhegeld

Eine Leistung der PKS ist die Versorgung im Alter.

Bei der PKS heißt das: Alters-Ruhegeld.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wer im Tarif 2002 ist,
    bekommt ab 60 bis 62 Jahren das Alters-Ruhegeld.
  • Wer im Tarif 2013 ist,
    bekommt mit 62 Jahren das Alters-Ruhegeld.
  • Wer im Tarif 2022 ist,

bekommt mit 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.

Das Geld wird bezahlt, bis die Person stirbt.

 

  1.    Erwerbs-Minderung

Ein Versicherter kann nicht mehr arbeiten, weil er krank ist.

Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Das heißt: Er ist erwerbs-gemindert.

Er bekommt früher Rente.

 

Für Ruhegeld wegen Erwerbs-Minderung muss man 720 Tage versichert sein.

Das nennt sich Warte-Zeit.

Die Warte-Zeit gilt nicht bei einem Unfall.

 

  1.    Versorgung für die Hinterbliebenen

Der Versicherte stirbt.

Die Familie von der Person lebt weiter.

Sie heißen: Hinterbliebene.

Die Leistungen von der PKS für Hinterbliebene sind:

  • Sterbe-Geld
  • Witwen-Geld oder Witwer-Geld
  • Hinterbliebenen-Versorgung für eingetragene Lebens-Partner
  • Waisen-Geld

 

  1.    Andere freiwillige Leistungen

Die VKg mit PKS zahlt auch noch in anderen Bereichen Geld.

Das sind freiwillige Leistungen.

 

Was bedeutet „Riester-Förderung“?

Die PKS ist wie eine Pensions-Kasse.

Deshalb können die Versicherten der PKS Förderung 

vom Staat bekommen für die betriebliche Alters-Versorgung.

 

Staatliche Förderung bedeutet:

Die Arbeit-Geber zahlen Beiträge in die PKS ein.

Bis zu einer bestimmten Grenze muss der Arbeit-Geber keine Steuern dafür bezahlen.

 

Die Arbeit-Nehmer können auch Beiträge in die PKS einzahlen.

Was können die Arbeit-Nehmer für diese Beiträge beantragen?

  • Sie können Zulagen vom Staat dafür beantragen
  • Sie können bei ihrer Steuer-Erklärung die Beiträge eintragen

Das ist eine Sonder-Ausgabe und wird vom Einkommen abgezogen.

Sie müssen dann weniger Steuern bezahlen.

 

Die staatliche Förderung gilt:

für Versicherte der PKS.

Der Versicherte muss dafür einen Antrag bei der PKS stellen.

Die PKS schickt den Antrag an die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund).

 

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet, wieviel Zulage der Versicherte bekommt.

Sie überweist das Geld an die PKS.

Die PKS spart das Geld für den Versicherten.

 

Wenn der Versicherte alt ist,

bezahlt die PKS dem Versicherten das Geld.

Dann zusammen mit dem Ruhegeld von der PKS.

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Wie funktioniert die Internet-Seite?

 

Herzlich willkommen!

Die Internet-Seite heißt www.schornsteinfegerversorgung.de

Hier erklären wir Ihnen,

wie die Internet-Seite funktioniert.

 

Ganz oben links sehen Sie ein Logo.

Das ist die Versorgungs-Anstalt der Kamin-Kehrer-Gesellen mit Pensions-Kasse des Schornstein-Feger-Handwerks.

Man schreibt kurz: VKg mit PKS.

Die VKg mit PKS gehört zu der Bayerischen Versorgungs-Kammer.

 

Möchten Sie auf die Haupt-Seite zurück?

Dann klicken Sie auf das Logo.

 

Auf der Internet-Seite oben sehen Sie verschiedene Wörter.

Zuerst sehen Sie ein kleines Bild:

Es ist eine Lupe.

Sie suchen ein Wort oder ein Thema?

Dann klicken Sie auf die Lupe und schreiben Sie das Wort in das Feld.

Die Internet-Seite findet das Wort für Sie.

 

Neben der Lupe steht:

Zur Bayer. Versorgungskammer.

Sie können darauf klicken.

Dann öffnet sich die Internet-Seite von der Bayerischen Versorgungs-Kammer.

 

Daneben steht das Wort: Downloadcenter.

Dort können Sie Formulare oder Dokumente herunterladen.

Es gibt verschiedene Themen.

Dort sind zum Beispiel: Formulare, Info-Blätter.

 

Daneben steht das Wort: Login.

Das ist der Bereich für die Mitglieder.

 

Sie sehen in der Mitte ein Bild.

Über dem Bild stehen mehrere Wörter.

Das ist das Haupt-Menü.

Die Themen sind:

  • Über uns
  • Mitglieder
  • Versicherte
  • Leistung
  • Downloads
  • Kontakt

Wenn Sie den Maus-Zeiger auf eines von den Wörtern halten,

dann kommen weitere Unter-Themen.

 

Über uns

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Was macht die VKg mit PKS?

Was ist die Rechts-Grundlage?

Wie ist die VKg mit PKS organisiert?

 

Mitglieder

Dort sind die Informationen für die Mitglieder der VKg mit PKS.

Das sind die Arbeit-Geber.

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Wer ist Mitglied?

Wie und wann zahlen die Mitglieder Geld ein?

Was ist Entgelt-Umwandlung?

Was sind die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen?

 

Versicherte

Dort sind die Informationen für die Versicherten der VKg mit PKS.

Das sind die Arbeit-Nehmer.

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Wer ist Versicherter?

Welche Tarife gibt es?

Welche Pflichten haben Versicherte?

Wie funktioniert Entgelt-Umwandlung?

Wie funktioniert Weiter-Versicherung?

Was sind die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen?

 

Leistung

Dort sind die Informationen für Rentner.

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Wer bekommt Rente?

Wie beantragt man Rente?

Welche Leistungen zahlt die PKS?

Welche Abgaben müssen Rentner zahlen?

Welche Steuern müssen Rentner zahlen?

Was ist Versorgungs-Ausgleich?

 

Kontakt

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Sie haben eine Frage?

Sie können auf Kontakt-Daten klicken,

dann sehen Sie unsere

  • Post-Adresse
  • Telefon-Nummern
  • Telefax-Nummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bank-Verbindung
  • Besucher-Adresse

 

Es gibt auch Kontakt-Formulare.

Die können Sie ausfüllen. 

 

Sie sehen in der Mitte ein großes Bild. 

Unterhalb von dem großen Bild sehen Sie das Wort: Aktuelles.

Dort können Sie neue Informationen lesen.

 

Unter dem Bereich Aktuelles sehen Sie noch einmal das Logo von der VKg mit PKS.

Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie auf die Haupt-Seite zurück.

 

Ganz unten ist nochmal das Haupt-Menü.

Dort sehen Sie die Unter-Themen.

 

Wenn Sie auf der Internet-Seite nach oben oder nach unten gehen, sehen Sie rechts ein blaues Feld.

Dort steht: Kontakt.

Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich die Unter-Seite mit den Kontakt-Daten.

 

Ganz unten auf der Internet-Seite ist die Fuß-Zeile. 

Dort sehen Sie:

  • Daten-Schutz
  • Daten-Schutz-Einstellungen
  • Barriere-Freiheit
  • Impressum
  • Intern

Wenn Sie auf ein Wort klicken, bekommen Sie mehr Informationen zu dem Thema.

Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Es wird die Barriere-Freiheit erklärt.

 

Die Erklärung ist nur für die Internet-Seite www.schornsteinfegerversorgung.de.

Die Internet-Seite gehört zu der Versorgungs-Anstalt der Kamin-Kehrer-Gesellen mit Pensions-Kasse des Schornstein-Feger-Hand-Werks.

Sie heißt abgekürzt: VKg mit PKS.

 

In Bayern gibt es die Bayerische Digital-Verordnung (BayDiV).

Sie sagt was in Bayern barriere-frei sein muss.

Hier geht es um die Internet-Seite.

Die VKg mit PKS möchte gerne, dass ihre Internet-Seite barriere-frei ist.

 

Was die VKg mit PKS für die Barriere-Freiheit bisher gemacht hat,

können Sie hier lesen.

 

Sie haben am 01.09.2024 selbst die Barriere-Freiheit geprüft.

 

Sie haben festgestellt:

Einige Stellen sind nicht barriere-frei.

Sie sollen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen besser sein.   

  1. Die Grafik wird nicht im Text erklärt.

  2. Die Über-Schriften sind nicht überall gleich.

  3. Die Farbe von den Texten ist zu hell.

  4. Auf dem Handy oder Tablet gibt es nicht die Möglichkeit, 
    sich mit dem eigenen Konto von der VddB anzumelden.

  5. Auf dem Handy oder Tablet klappt es nicht gut mit der Vergrößerung.
    Man kann die Navigation nicht mehr sehen.

  6. Die Abstände der Texte kann man nicht anpassen.

  7. Die Internet-Seite kann man nicht mit der Tastatur benutzen.

  8. Die Internet-Seite kann man nur mit der Maus benutzen.

  9. Manchmal bewegen sich auf der Internet-Seite Bilder.
    Man kann es nicht ausschalten.

  10. Die Internet-Seite hat Links.
    Ein Link ist eine Weiter-Leitung auf eine andere Internet-Seite.
    Oder eine Unter-Seite.
    Die Erklärung zu den Links ist nicht immer gut.
    Manchmal fehlt eine Erklärung.

  11. Den Fokus kann man nicht sehen.

  12. Die Internet-Seite hat den Code: HTML-Syntax. 
    Dort gibt es ein paar Fehler.

  13. Die PDF-Dokumente sind nicht alle barriere-frei.

  14. Die Kontakt-Formulare sind nicht vollständig barriere-frei.

 

Wann wurde diese Erklärung gemacht?

Diese Erklärung wurde am 25.03.2025 gemacht.

 

Man kann Barrieren melden

Sie haben Fragen?

Sie möchten eine Barriere melden?

Sie möchten Ihre Meinung oder Vorschläge schreiben?

Sie brauchen mehr Informationen?

 

Dann können Sie uns per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

 

Bayerische Versorgungskammer

Denninger Str. 37

81925 München

Telefon: 089 9235-6

Fax: 089 9235-8025

E-Mail: barrierefreiheit-vkg@versorgungskammer.de

 

Durchsetzungs-Verfahren

Sie haben schon geschrieben oder angerufen?

Trotzdem ist es nicht besser geworden?

Es gibt keine Lösung?

 

Was kann man weiter machen?

Die Durchsetzungs-Stelle kann helfen.

 

Kontakt und Adresse:

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html