Wer ist die VKg mit PKS?
Das ist die Versorgungs-Anstalt der Kamin-Kehrer-Gesellen mit Pensions-Kasse des Schornstein-Feger-Hand-Werks.
Die Abkürzung dafür ist: VKg mit PKS.
Die VKg mit PKS ist eine besondere Kasse für Schornstein-Feger.
Sie sorgt dafür, dass Schornstein-Feger im Alter oder bei einem Not-Fall Geld bekommen.
Die VKg mit PKS besteht aus zwei Anstalten.
Früher gab es nur die VKg.
Sie ist eine Pflicht-Versicherung für Kamin-Kehrer-Gesellen.
Diese Versicherung hilft den Familien von verstorbenen Schornstein-Fegern mit Geld.
Seit dem 31.12.2006 darf es keine neuen Mitglieder geben.
Im Jahr 2002 wurde die PKS gegründet.
Die PKS ist eine Art Versicherung für Arbeit-Nehmer.
Sie gehört zur VKg mit PKS, kann aber auch allein handeln.
Dann heißt sie nur PKS.
Die PKS bietet an:
- Alters-Versorgung
- Berufs-Unfähigkeits-Versorgung oder Erwerbs-Unfähigkeits-Versorgung
- Hinterbliebenen-Versorgung
- freiwillige Leistungen
Die Geschäfte der VKg mit PKS führt die Bayerische Versorgungs-Kammer.
Die Bayerische Versorgungs-Kammer ist eine Behörde.
Sie gehört dem Freistaat Bayern.
Sie hat insgesamt 12 Alters-Versorgungs-Einrichtungen.
Sie ist die größte Alters-Versorgungs-Gruppe in Deutschland.
Sie hat über 2 Millionen Versicherte und Leistungs-Empfänger.
Woher kommt das Geld für die PKS?
Die Arbeit-Geber zahlen ihre Beiträge in einen Topf ein.
Aus dem Topf und aus dem Geld von Vermögens-Anlagen bezahlt die PKS die Leistungen.
Die PKS bekommt kein Geld vom Staat.
Das bedeutet: Es gibt keine staatlichen Zuschüsse.
Wer ist bei der PKS versichert?
Die Arbeit-Geber sind Mitglied bei der PKS.
Die Versicherten sind bei dem Betrieb angestellt. Sie sind Arbeit-Nehmer.
Zwischen Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer gilt ein Tarif-Vertrag.
Der Tarif-Vertrag sagt: Die Arbeit-Geber müssen Beiträge an die PKS bezahlen.
Manchmal können die Versicherten nicht dauernd bei einem Betrieb arbeiten.
Darum zahlen sie nicht regelmäßig Beiträge.
Diese Personen können sich selbst schützen:
Sie zahlen freiwillig für die Versicherung weiter.
So bekommen sie später mehr Rente.
Das heißt: Weiter-Versicherung.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei der PKS abzuschließen.
Diese Personen können sich freiwillig versichern:
Versicherte, die nicht mehr als Schornstein-Feger arbeiten oder kein Geld mehr bekommen.
Wieviel Rente bekommen die Versicherten?
Es kommt darauf an, wieviel Geld sie an die Versicherung gezahlt haben.
Welche Leistungen gibt es bei der PKS?
- Alters-Ruhegeld
Eine Leistung der PKS ist die Versorgung im Alter.
Bei der PKS heißt das: Alters-Ruhegeld.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Wer im Tarif 2002 ist,
bekommt ab 60 bis 62 Jahren das Alters-Ruhegeld.
- Wer im Tarif 2013 ist,
bekommt mit 62 Jahren das Alters-Ruhegeld.
- Wer im Tarif 2022 ist,
bekommt mit 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.
Das Geld wird bezahlt, bis die Person stirbt.
- Erwerbs-Minderung
Ein Versicherter kann nicht mehr arbeiten, weil er krank ist.
Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Das heißt: Er ist erwerbs-gemindert.
Er bekommt früher Rente.
Für Ruhegeld wegen Erwerbs-Minderung muss man 720 Tage versichert sein.
Das nennt sich Warte-Zeit.
Die Warte-Zeit gilt nicht bei einem Unfall.
- Versorgung für die Hinterbliebenen
Der Versicherte stirbt.
Die Familie von der Person lebt weiter.
Sie heißen: Hinterbliebene.
Die Leistungen von der PKS für Hinterbliebene sind:
- Sterbe-Geld
- Witwen-Geld oder Witwer-Geld
- Hinterbliebenen-Versorgung für eingetragene Lebens-Partner
- Waisen-Geld
- Andere freiwillige Leistungen
Die VKg mit PKS zahlt auch noch in anderen Bereichen Geld.
Das sind freiwillige Leistungen.
Was bedeutet „Riester-Förderung“?
Die PKS ist wie eine Pensions-Kasse.
Deshalb können die Versicherten der PKS Förderung
vom Staat bekommen für die betriebliche Alters-Versorgung.
Staatliche Förderung bedeutet:
Die Arbeit-Geber zahlen Beiträge in die PKS ein.
Bis zu einer bestimmten Grenze muss der Arbeit-Geber keine Steuern dafür bezahlen.
Die Arbeit-Nehmer können auch Beiträge in die PKS einzahlen.
Was können die Arbeit-Nehmer für diese Beiträge beantragen?
- Sie können Zulagen vom Staat dafür beantragen
- Sie können bei ihrer Steuer-Erklärung die Beiträge eintragen
Das ist eine Sonder-Ausgabe und wird vom Einkommen abgezogen.
Sie müssen dann weniger Steuern bezahlen.
Die staatliche Förderung gilt:
für Versicherte der PKS.
Der Versicherte muss dafür einen Antrag bei der PKS stellen.
Die PKS schickt den Antrag an die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund).
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet, wieviel Zulage der Versicherte bekommt.
Sie überweist das Geld an die PKS.
Die PKS spart das Geld für den Versicherten.
Wenn der Versicherte alt ist,
bezahlt die PKS dem Versicherten das Geld.
Dann zusammen mit dem Ruhegeld von der PKS.