Die unterschiedlichen Schritte der Anlagestrategie sind bei der Bayerischen Versorgungskammer in einer Verfahrensanweisung festgelegt. Dieses Dokument enthält die wesentlichen Prozesse, die im Rahmen der Kapitalanlageplanungen sowie deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei unterscheidet man zwischen der strategischen und der taktischen Kapitalanlagenplanung.
Die Strategische Kapitalanlagenplanung (SAA) wird vom Ressort Kapitalanlagen in enger Zusammenarbeit mit dem aktuariellen Risikomanagement unter dem Gesichtspunkt des Asset Liability Managements durchgeführt. Damit stellen wir sicher, dass die angestrebte Kapitalanlagestrategie, die zur Bedeckung der Verpflichtungen erforderlichen Erträge langfristig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erwirtschaften kann. Die SAA gibt für das Ressort Kapitalanlagen den Rahmen vor, in welchen Assetklassen und mit welchem Volumen die Investitionen für die PKS getätigt werden sollen. Die Festlegung der strategischen Quoten für alle Anlageklassen erfolgt unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Anlage des gebundenen Vermögens, so dass eine Überschreitung der zulässigen Mischungsquoten im SAA Portfolio ausgeschlossen ist. Das strategische Portfolio wird vom Gesamtvorstand genehmigt und dem Verwaltungsrat der PKS in der jährlichen Sitzung vorgestellt.
Zur besseren Umsetzung der beschlossenen SAA erstellen bzw. aktualisieren die zuständigen Organisationseinheiten des Ressorts K für die von ihnen betreuten Anlageklassen schriftliche Strategiepapiere unter Berücksichtigung der Anforderungen an die innerbetrieblichen Anlagerichtlinien und Verfahren wie sie im Bafin-Rundschreiben 11/2017 gefordert werden. Diese Strategiepapiere beinhalten z.B. Angaben über die Umsetzung der Strategien im Direktbestand oder über externe Manager. Darüber hinaus werden insbesondere die Kapitalanlagerisiken bzw. die Veränderungen gegenüber den bisherigen Anlagen dargestellt. Die Strategiepapiere werden zunächst in den Investmentkomitees der Bereiche Wertpapier- und Immobilienmanagement zur Genehmigung vorgelegt. Final werden die Strategien vom Gesamtvorstand genehmigt.
Taktische Planung (TAA)
Vor dem Hintergrund eventueller Abweichungen zwischen kurzfristigen von langfristigen Erwartungen – z.B. aufgrund bestimmter Marktentwicklungen – sowie aktueller Risikosituationen der einzelnen VEs und etwaiger Umsetzungsrestriktionen findet im Ressort Kapitalanlagen mindestens alle zwei Monate eine Sitzung zur taktischen Kapitalanlageplanung statt.
Zu Beginn jedes Kalenderjahres wird eine Jahresplanung für die taktische Umsetzung der SAA der PKS auf der Grundlage eines umfassenden Liquiditätsplans und der Jahres-Markterwartungen festgelegt.
In den folgenden Sitzungen wird die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung der TAA festgelegt. In diesen Terminen werden insbesondere die aktuellen Markteinschätzungen unserer Anlageexperten zu den von ihnen verwalteten Anlageklassen in die anstehenden Investitionsentscheidungen einbezogen. Die langfristigen Erwartungen aus der SAA werden hierbei nicht verworfen und stellen damit die Grundlage für die Anlageentscheidungen dar. Bei sich stark ändernden Rahmenbedingungen kann in diesen Sitzungen auch eine Überprüfung der Zielquoten der SAA vorgeschlagen werden.
Die durch das Ressort K geplanten taktischen Maßnahmen und deren Entscheidungsgrundlagen werden in einem weiteren Komitee dem Gesamtvorstand sowie dem aktuariellen- und dem zentralen Risikomanagement vorgestellt. Aufbauend auf den Investitionsentscheidungen wird dem Gesamtvorstand die aktuelle Zusammensetzung im Rahmen einer Abweichungsanalyse von den strategischen Zielquoten berichtet.