Nachhaltige Kapitalanlage

Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet für 12 Versorgungseinrichtungen insgesamt Kapitalanlagen in Höhe von rund 106,8 Mrd. Euro (Marktwert, Stand Januar 2023). Die Grundlage für die Investitionstätigkeit stellt die strategische Planung dar, die regelmäßig in einem Dreijahresrhythmus überarbeitet und aktualisiert wird. Die Ermittlung eines unter Berücksichtigung von Rendite- und Risikogesichtspunkten optimalen Portfolios für die Versorgungswerke erfolgt zum einen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und zum anderen unter Berücksichtigung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen. Die Grundlage hierfür ist das Asset-Liability-Management, welches gemeinsam vom aktuariellen Controlling und vom Risikocontrolling der Kapitalanlage durchgeführt und regelmäßig für die Beurteilung der Risikosituation der Versorgungswerke genutzt wird.

Die übergeordneten Anlageziele sind die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Versorgungsleistungen und die Gewährleistung einer stetigen Nettoverzinsung bei verantwortbarem Risiko und stets ausreichender Liquidität. Sie sind in der allgemeinen Geschäftsstrategie der PKS verankert. Die Nettoverzinsung soll mindestens den aktuariellen Rechnungszins (Mindestverzinsung) erreichen. Die Grundlagen dafür sind im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) sowie in der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungs- unternehmen (Anlageverordnung – AnlV) geregelt. Darüber hinaus legen wir darauf Wert, dass die eingegangenen Investments die Anforderungen an eine nachhaltige Kapitalanlage erfüllen (Link zur Nachhaltigkeit).

Die unterschiedlichen Schritte der Anlagestrategie sind bei der Bayerischen Versorgungskammer in einer Verfahrensanweisung festgelegt. Dieses Dokument enthält die wesentlichen Prozesse, die im Rahmen der Kapitalanlageplanungen sowie deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei unterscheidet man zwischen der strategischen und der taktischen Kapitalanlagenplanung.

Die Strategische Kapitalanlagenplanung (SAA) wird vom Ressort Kapitalanlagen in enger Zusammenarbeit mit dem aktuariellen Risikomanagement unter dem Gesichtspunkt des Asset Liability Managements durchgeführt. Damit stellen wir sicher, dass die angestrebte Kapitalanlagestrategie, die zur Bedeckung der Verpflichtungen erforderlichen Erträge langfristig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erwirtschaften kann. Die SAA gibt für das Ressort Kapitalanlagen den Rahmen vor, in welchen Assetklassen und mit welchem Volumen die Investitionen für die PKS getätigt werden sollen. Die Festlegung der strategischen Quoten für alle Anlageklassen erfolgt unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Anlage des gebundenen Vermögens, so dass eine Überschreitung der zulässigen Mischungsquoten im SAA Portfolio ausgeschlossen ist. Das strategische Portfolio wird vom Gesamtvorstand genehmigt und dem Verwaltungsrat der PKS in der jährlichen Sitzung vorgestellt.

Zur besseren Umsetzung der beschlossenen SAA erstellen bzw. aktualisieren die zuständigen Organisationseinheiten des Ressorts K für die von ihnen betreuten Anlageklassen schriftliche Strategiepapiere unter Berücksichtigung der Anforderungen an die innerbetrieblichen Anlagerichtlinien und Verfahren wie sie im Bafin-Rundschreiben 11/2017 gefordert werden. Diese Strategiepapiere beinhalten z.B. Angaben über die Umsetzung der Strategien im Direktbestand oder über externe Manager. Darüber hinaus werden insbesondere die Kapitalanlagerisiken bzw. die Veränderungen gegenüber den bisherigen Anlagen dargestellt. Die Strategiepapiere werden zunächst in den Investmentkomitees der Bereiche Wertpapier- und Immobilienmanagement zur Genehmigung vorgelegt. Final werden die Strategien vom Gesamtvorstand genehmigt.

Taktische Planung (TAA)

Vor dem Hintergrund eventueller Abweichungen zwischen kurzfristigen von langfristigen Erwartungen – z.B. aufgrund bestimmter Marktentwicklungen – sowie aktueller Risikosituationen der einzelnen VEs und etwaiger Umsetzungsrestriktionen findet im Ressort Kapitalanlagen mindestens alle zwei Monate eine Sitzung zur taktischen Kapitalanlageplanung statt.

Zu Beginn jedes Kalenderjahres wird eine Jahresplanung für die taktische Umsetzung der SAA der PKS auf der Grundlage eines umfassenden Liquiditätsplans und der Jahres-Markterwartungen festgelegt.
In den folgenden Sitzungen wird die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung der TAA festgelegt. In diesen Terminen werden insbesondere die aktuellen Markteinschätzungen unserer Anlageexperten zu den von ihnen verwalteten Anlageklassen in die anstehenden Investitionsentscheidungen einbezogen. Die langfristigen Erwartungen aus der SAA werden hierbei nicht verworfen und stellen damit die Grundlage für die Anlageentscheidungen dar. Bei sich stark ändernden Rahmenbedingungen kann in diesen Sitzungen auch eine Überprüfung der Zielquoten der SAA vorgeschlagen werden.

Die durch das Ressort K geplanten taktischen Maßnahmen und deren Entscheidungsgrundlagen werden in einem weiteren Komitee dem Gesamtvorstand sowie dem aktuariellen- und dem zentralen Risikomanagement vorgestellt. Aufbauend auf den Investitionsentscheidungen wird dem Gesamtvorstand die aktuelle Zusammensetzung im Rahmen einer Abweichungsanalyse von den strategischen Zielquoten berichtet.

Das Risikomanagement für die Kapitalanlagen beginnt bereits mit den Investments, die unter den Gesichtspunkten von Mischung und Streuung breit diversifiziert werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Vermeidung von Klumpenrisiken bei einzelnen Anlageklassen und Emittenten. Die getätigten Investments werden sowohl im Direktbestand als auch in der indirekten Anlage laufend gemonitort.
Darüber hinaus erfolgt eine permanente Überprüfung und Steuerung der gesamten Kapitalanlagen unter Berücksichtigung der Verpflichtungsseite. Mittels eines individuellen Asset-Liability-Tools werden die Entwicklungen der Verpflichtungen bei schlechten Kapitalanlageergebnissen analysiert und gegebenenfalls Anpassungen bei der Zusammensetzung der Kapitalanlagen vorgenommen.

Nachhaltige Kapitalanlage

Die Bayerische Versorgungskammer und die von ihr vertretenen Versorgungseinrichtungen gehen den eingeschlagenen Weg in Richtung Nachhaltigkeit konsequent weiter: Als erster Altersversorger in Deutschland hat sich die BVK 2011 mit der Unterzeichnung der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) auf eine nachhaltige Kapitalanlage verpflichtet. Im Mai 2021 erfolgte der Beitritt der BVK zur Net-Zero Asset Owner Alliance. Die NZAOA ist ein institutioneller Zusammenschluss aus den weltweit größten Kapitalanlegern mit dem Ziel, Investmentportfolios nachhaltiger zu gestalten, so dass diese in einem Einklang mit einem 1,5°C Erderwärmungspfad stehen und dabei ab 2050 klimaneutral aufgestellt sind.

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der BVK, auch zur Umsetzung in den verschiedenen Assetklassen, stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Dort sind auch Angaben zu den Offenlegungspflichten nach §§ 134b und 134c AktG sowie nach Art. 3 ff Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) verfügbar.

Weitere Angaben zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen:

PKS Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2022

PKS Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2023