Altersrente

Versicherte der PKS haben einen Anspruch auf Altersrente. Die Rente wird auf Antrag gewährt. 

Altersgrenze Tarif 2002

Im Tarif 2002 besteht ein Anspruch auf Altersrente bei Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2012 ab Vollendung des 60. Lebensjahres; bei Versicherungsbeginn vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 ab Vollendung des 62. Lebensjahres.

Altersgrenze Tarif 2013

Der Anspruch auf Altersrente im Tarif 2013 besteht ab Vollendung Ihres 62. Lebensjahres.

Altersgrenze Tarif 2022

Die Altersgrenze wird im Tarif 2022 mit der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht; für die Geburtsjahrgänge 1963 und älter entspricht die Altersgrenze der Regelaltersgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach § 235 Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der am 1. Juli 2021 geltenden Fassung. 

Dies bedeutet im Tarif 2022 konkret:

Geburtsjahr Altersgrenze
1955 65 Jahre 9 Monate
1956 65 Jahre 10 Monate
1957 65 Jahre 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre 2 Monate
1960 66 Jahre 4 Monate
1961 66 Jahre 6 Monate
1962 66 Jahre 8 Monate
1963 66 Jahre 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

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Die Versicherten werden in der Regel (soweit der PKS eine aktuelle Postanschrift vorliegt) rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze von der PKS angeschrieben und über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Den versendeten Unterlagen liegt ein entsprechendes Rentenantragsformular bei. Die Rente kann zur Fristwahrung grundsätzlich auch schriftlich, im Übrigen formlos beantragt werden.