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15.07.2024

Zur Berichterstattung über eine Klage des Core Clubs

 In der aktuellen Berichterstattung (zur Zeit Immobilienzeitung und Abendzeitung) werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben. Ein Gericht hat die Klage und die darin enthaltenen Vorwürfe bisher noch nicht inhaltlich überprüft.

Wir distanzieren uns in jeder Hinsicht von rechtswidrigem und unredlichem Geschäftsverhalten, wie es mit der Klage vorgetragen wird.

Die Bayerische Versorgungskammer ist nicht Eigentümer der betreffenden Immobilien. Richtig ist vielmehr, dass durch die BVK nur indirekt und gemeinsam mit weiteren Investoren außerhalb der BVK Anteile an einem Fonds gehalten werden, welcher seinerseits in den entsprechenden Immobilien investiert ist. Eine Beteiligung am Management der BVK auf diesen Fonds besteht aus gesetzlichen und regulatorischen Gründen nicht. Die BVK steht hinsichtlich der streitgegenständlichen Themen in keiner Beziehung zu Michael Shvo, dem Core Club oder der Geschäftsführerin Jennie Enterprise.

Als Investor eines Fonds besteht die Pflicht darin, eine zugesagte Geldsumme gemeinsam mit anderen Investoren dem Alternative Investment Fund Manager (AIFM) zur Verfügung zu stellen, welche entsprechend einer im Vorfeld definierten Anlagestrategie zugeführt wird. Alle AIFMs unserer Fonds sind regulierte Manager gemäß der AIFM-Richtlinie der EU und werden von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt. Demnach muss die Unabhängigkeit der AIFMs bei der Ausübung ihrer Eigentümerfunktion sichergestellt sein.

Die in der Klage aufgeworfenen Themen werden von unseren Anwälten sorgfältig geprüft. Bezüglich der konkreten Tätigkeit von Herrn Shvo im Fonds können wir aufgrund der vorstehenden Gründe keine Angaben machen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des entsprechenden AIFM des Fonds fällt. Vor diesem Hintergrund können wir uns keine Grundlage vorstellen, nach der eine entsprechende Klage gegen die BVK Erfolg haben könnte.

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